
Hessen unterstützt die teilweise Lockerung des Lärmschutzes bei spätem Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft. Der Bund habe eine Sonderregelung für das gemeinsame Mitfiebern bei öffentlichen Übertragungen "auch über die regulären Ruhezeiten hinaus" geschaffen, teilte das hessische Heimatministerium in Wiesbaden mit.
Die Fußball-Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis 19. Juli in den USA, Kanada und Mexiko statt - und somit in anderen Zeitzonen, für Zuschauer in Deutschland also oft in der Nacht. Hessens kommunale Behörden müssen bei ihren Entscheidungen zum Public Viewing zwischen dem öffentlichen Interesse an der Übertragung der Spiele und dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft in Bezug auf Lärm abwägen.
Merkblatt für Veranstalter
Das Heimatministerium in Wiesbaden unterstützt die Verantwortlichen nach eigenen Angaben dabei mit einem Merkblatt. "Insbesondere bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft, Begegnungen in der K.-o.-Runde sowie weiteren Partien mit besonderer Bedeutung soll in der Regel dem öffentlichen Interesse an der Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen Vorrang eingeräumt werden", hieß es. Zugleich blieben die Veranstalter verpflichtet, unnötige Lärmbelastungen so weit wie möglich zu vermeiden.
Heimatminister Ingmar Jung (CDU) erklärte: "Die Fußball-WM bringt Menschen zusammen. Gerade bei einem Turnier mit Spielen bis tief in die Abendstunden sollen Fans die Möglichkeit haben, die Begegnungen gemeinsam zu erleben." Public Viewing gehöre fest zur Fußballkultur.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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