
Wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter steht eine Mutter vor dem Landgericht Ravensburg. Die Staatsanwaltschaft wirft der 34-Jährigen vor, im Februar am Bodensee gemeinsam mit ihrer damals vierjährigen Tochter an einem Bahnübergang auf die Gleise gegangen zu sein, um sich und das Kind von einem herannahenden Zug überfahren zu lassen.
Nach Angaben der Anklagebehörde soll die Ukrainerin dabei unter einer abgesenkten Bahnschranke in Friedrichshafen hindurchgegangen sein. Ihrer Tochter soll sie einen Gehörschutz aufgesetzt und eine Mütze über die Augen gezogen haben, damit sie den herannahenden Zug nicht hören konnte. Das Kind habe sich an der Hand der Mutter geborgen gefühlt, sagte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn.
Zeugen retten Mutter und Tochter
Nur durch das Eingreifen von Zeugen konnten Mutter und Tochter demnach gerettet werden. Sie zogen beziehungsweise schoben die beiden noch rechtzeitig von den Gleisen.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, die Wehrlosigkeit ihrer Tochter bewusst ausgenutzt zu haben. Neben versuchtem Mord geht die Anklagebehörde auch von einem versuchten gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr aus. Bei einer Notbremsung hätten zahlreiche Fahrgäste stürzen können. Dazu kam es nicht, weil die Zeugen Mutter und Tochter rechtzeitig von den Gleisen holten.
Vorwurf auch wegen Angriffs auf zwei Menschen
Außerdem muss sich die Frau wegen eines Vorfalls aus dem Oktober 2025 verantworten. Sie soll damals in Friedrichshafen einen Mann und eine Frau angegriffen haben. Nach dem Eintreffen der Polizei habe sie sich heftig gewehrt, versucht, sich loszureißen, und nach den Beamten getreten.
Am ersten Verhandlungstag wurde nur die Anklage verlesen. Die Angeklagte, die in der Psychiatrie untergebracht ist, will sich nach Angaben ihrer Verteidigerin selbst zu den Vorwürfen äußern. Neben einer möglichen Verurteilung steht auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum, wie der Vorsitzende Richter erklärte.
Die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Ein Urteil könnte in der kommenden Woche fallen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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