
Nachdem ein 34 Jahre alter Psychiatriepatient in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) während einer Fixierung durch Polizisten kollabiert und gestorben ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen fünf Polizeibeamte. Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg. "Das Verhalten der Pfleger und gegebenenfalls der Ärzte ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen." Zuvor hatte der "Mannheimer Morgen" berichtet.
Der Mann war Mitte Mai gestorben. Damals hatten die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitgeteilt, dass der Patient sich im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch bei Heidelberg aggressiv verhalten habe. Mehrere Pflegekräfte sowie die Stationsärztin hätten versucht, den Mann zu beruhigen und zu fixieren.
Patient soll sich mit großer Kraft gewehrt haben
Der Patient habe sich mit großer Kraft dagegen gewehrt, sodass Kräfte des Polizeireviers Wiesloch zur Unterstützung angefordert worden seien. Nach dem Eintreffen der Beamtinnen und Beamten sei zur Unterstützung des Pflegepersonals "unmittelbarer Zwang mit dem Ziel der Fixierung des Patienten angewendet" worden.
Dagegen habe sich der Patient heftig gewehrt, hieß es weiter. "Im Rahmen der Fixierung kollabierte der Patient und er wurde reanimationspflichtig." Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe sei sein Tod festgestellt worden. Der Mann war demnach seit mehreren Wochen freiwillig in dem Zentrum untergebracht gewesen. Zum Grund der Unterbringung wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht äußern.
Die Todesursache ist nach dem vorläufigen Ergebnis einer Obduktion weiter unklar. Die Ermittler warten laut dem Sprecher noch auf Ergebnisse von Gewebeuntersuchungen. Wann diese vorliegen werden, ist noch unklar.
Vorfall erinnert an tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim
Der Vorfall erinnert an einen Fall aus dem Mai 2022: Damals war ein psychisch kranker 47-Jähriger in der Mannheimer Innenstadt bei einem gewaltsamen Einsatz von zwei Polizisten zusammengebrochen und im Krankenhaus gestorben. Das Landgericht Mannheim entschied 2024: Das Vorgehen der beiden angeklagten Polizisten war im Wesentlichen gerechtfertigt. Es sprach einen Beamten damals frei, dessen Kollege wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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