
Nach den Schüssen auf einen Barber-Shop auf der Insel Sylt sind auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg zwei Haftbefehle erlassen worden. Gegen einen 15-Jährigen werde wegen versuchten Totschlags ermittelt, gegen einen 23-Jährigen wegen Beihilfe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Drei Schüsse
Am Mittwochmittag waren in einer Einkaufsstraße in Westerland mindestens drei Schüsse auf einen Barber-Shop abgegeben worden. Verletzt wurde nach Polizeiangaben niemand. Der 15-Jährige steht unter dringendem Verdacht, geschossen zu haben. Er wurde danach am Bahnhof von Einsatzkräften aufgegriffen. Der 23-Jährige, der eine scharfe Schusswaffe bei sich trug, war bereits zuvor festgenommen worden.
Die Hintergründe der Tat sind unklar. Nach Angaben der Polizei wird dem 23-jährigen Türken zur Last gelegt, mit dem 15-jährigen Aserbaidschaner nach Sylt gefahren zu sein und dort dessen Tatausführung zumindest gefördert zu haben. Der Jugendliche wird auch beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.
23-Jähriger zwischenzeitlich auf freiem Fuß
Der Erwachsene war nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach seiner Festnahme am Mittwoch zunächst wieder freigelassen worden. Dann habe er - vermutlich in Niebüll - randaliert und sei am Donnerstag erneut festgenommen worden. Den Jugendlichen habe die Polizei am Mittwoch in Gewahrsam genommen, weil er seine Wohnunterkunft eigenmächtig verlassen hatte. Erst am Donnerstag sei er als Tatverdächtiger festgenommen worden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Nach Artikel 104 des Grundgesetzes darf jemand, der wegen einer Straftat festgenommen wird, nur nach Erlass eines Haftbefehls über den folgenden Tag hinaus in Haft gehalten werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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