
Jahrelang waren Felchen im Großteil des Bodensees tabu. Nun haben die Anrainerstaaten entschieden: Ab 2027 darf der beliebte Speisefisch wieder gefangen werden – allerdings unter strengeren Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die gestrige Entscheidung der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) im bayerischen Wasserburg.
Warum sind Felchen für den Bodensee so wichtig?
Felchen sind so etwas wie der traditionelle Bodenseefisch. Jahrzehntelang galt er als kulinarisches Aushängeschild der Region und stand in zahlreichen Gasthäusern rund um den See auf der Speisekarte. Viele Urlauber verbinden den Bodensee bis heute mit geräuchertem oder gebratenem Felchen. Die Fische haben wenig Gräten und sind deshalb besonders beliebt. Vor der Schonzeit zahlten Kunden bei den Fischern rund 26 Euro für ein Kilo Filet.
Doch die Bestände sind in den vergangenen Jahren dramatisch eingebrochen. Berufsfischer fingen zeitweise nur noch einen Bruchteil der früheren Mengen. Deshalb beschloss die IBKF Ende 2023 ein weitreichendes Fangverbot für den Großteil des Bodensees, das Anfang 2024 in Kraft trat. Am Untersee in der Region rund um Radolfzell durften die Fische weiter gefangen werden.
Hat das Fangverbot denn etwas gebracht?
Nach Einschätzung von Wissenschaftlern ja. Die Fischereiforschungsstelle in Langenargen berichtete Anfang des Jahres von mehreren positiven Entwicklungen: Die Felchen seien gut gewachsen, der invasive Stichling – ein wichtiger Fressfeind der Felchen - habe zuletzt wieder abgenommen und es seien wieder mehr Eier und Larven der Fische zu beobachten.
Forscher empfehlen allerdings weiterhin, der Entwicklung Zeit zu geben, damit sich die Bestände dauerhaft stabilisieren können.
Warum wird jetzt trotzdem wieder gefischt?
Die Anrainerstaaten wollen mit der Entscheidung die Berufsfischerei am Bodensee stützen. Die Felchen sollen weiter geschützt werden, gleichzeitig sollen die Berufsfischer wieder eine Perspektive bekommen. Rund 49 Berufsfischer gibt es noch am Bodensee. Für viele von ihnen sind Felchen die wirtschaftlich wichtigste Fischart.
"Wir fangen ganz moderat an", sagte Reinhard Reiter, der IBKF-Bevollmächtigte des Vorsitzlandes Bayern. Baden-Württemberg hatte bereits vor der Sitzung erklärt, den Fischern solle es wieder ermöglicht werden, "in gewissem Umfang" Felchen zu fangen. Gegenwind dagegen kam etwa aus der Schweiz.
Einige Experten sehen die Entscheidung kritisch. Sie warnen, dass eine zu frühe Freigabe die begonnene Erholung der Bestände gefährden könnte. Reiter nannte den Beschluss daher einen Kompromiss.
Dürfen die Fischer wieder fangen wie früher?
Nein. Die Fischerei wird eingeschränkt. Künftig dürfen Berufsfischer etwa nur noch an zwei statt bisher vier Tagen auf Felchenfang gehen. Zudem werden weniger Netze zugelassen, die außerdem größere Maschenweiten haben müssen. Dadurch können kleinere und jüngere Fische durch die Netze schlüpfen und weiter wachsen.
Der Felchenfang ist vom 1. Mai bis Ende August erlaubt. Die neue Regelung gilt zunächst bis Ende 2028.
Was gilt für Angler?
Auch Angler dürfen vom kommenden Jahr an zwischen Mai und Ende August wieder Felchen fangen. Für sie gilt dieselbe achtmonatige Schonzeit wie für die Berufsfischer. Allerdings dürfen sie höchstens drei Felchen pro Tag mitnehmen.
Wird der Felchen wieder häufiger auf Speisekarten auftauchen?
Wahrscheinlich ja. Nach drei Jahren Fangverbot können Restaurants und Fischhändler wieder auf Bodenseefelchen zurückgreifen. Allerdings dürfte das Angebot zunächst begrenzt bleiben, weil die Fangmöglichkeiten deutlich eingeschränkt werden.
Wie häufig der Fisch tatsächlich wieder auf den Speisekarten landet, hängt deshalb auch davon ab, wie viele Felchen die Fischer unter den neuen Regeln aus dem See holen können.
Ist das Felchen damit gerettet?
Nein. Die Erholung hat erst begonnen. Fachleute wollen die Bestände weiter genau beobachten. Ob sich die Population dauerhaft stabilisiert, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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