
Sechs Jahre nach dem Unfalltod eines jungen Mädchens in den Niederlanden ist der daran beteiligte Autofahrer aus Deutschland von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Der heute 33-jährige Mann trage keine Schuld an dem Unfall, erklärte das Gericht in Haarlem am Dienstag. Der Tod der 14-jährigen Tamar hatte in den Niederlanden weithin Bestürzung ausgelöst.
Lange Zeit war der Unfallhergang in Teilen unklar. Das Gericht erklärte nun, das Mädchen habe zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in der Nacht zum 25. Juli 2020 auf der Straße gelegen. Der Autofahrer habe Tamar in der Dunkelheit nicht gesehen; ihm sei keine Unachtsamkeit vorzuwerfen.
Eltern gingen noch während der Urteilsbegründung
Die Eltern des Mädchens verließen den Gerichtssaal noch während der Verlesung der Urteilsbegründung, berichtete die Nachrichtenagentur ANP.
Darin heißt es, der Mann habe zwar zum Unfallzeitpunkt auf die Navigation eines Mobiltelefons geschaut, jedoch nur 2,5 Sekunden lang. Das sei auf einer wenig befahrenen Straße, an der es keinen Rad- und auch keinen Fußweg gibt, nicht unangemessen lange.
Das Auto sei zudem nicht schneller als die 80 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen, die am Unfallort - auf der Deichstraße zwischen der einstigen Insel Marken und dem Festland nordöstlich von Amsterdam - erlaubt seien.
Kein Beweis für Fahrerflucht
Auch den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Fahrerflucht erkannte das Gericht nicht an. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe zwar bemerkt, dass sein Auto über etwas hinwegrollte, jedoch angenommen, dass es ein Tier gewesen sei. Für eine andere Version gab es laut Gericht keine hinreichenden Beweise.
Das Mädchen war nach einem Streit weggelaufen
Tamar war damals nach einem Streit mit ihren Eltern von zu Hause weggelaufen. Ihre Leiche wurde erst am nächsten Morgen an der Böschung des Deiches gefunden.
Der Fahrer war mit Hilfe von Kamerabildern schnell aufgespürt worden. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 1.500 Euro gegen ihn verhängt. Dagegen legten die Eltern Berufung ein und forderten weitere Ermittlungen und einen Strafprozess. In dem Prozess forderte die Staatsanwaltschaft dann eine Haftstrafe von acht Wochen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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