
Im Verfahren um einen getöteten Polizisten hat der Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht in Cottbus die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sein Mandant sei wegen der zugrunde liegenden Strafsache bereits verurteilt worden, sagte der Anwalt am ersten Prozesstag. Er argumentierte, dass der Angeklagte bereits wegen eines unmittelbar zuvor stattgefundenen Autodiebstahls vor dem Landgericht in Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sei.
Der 27-Jährige soll im Januar 2025 bei einem Polizeieinsatz in Südbrandenburg einen 32 Jahre alten Polizisten mit seinem Wagen erfasst und getötet haben. Vorher hatten er und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen - einen Audi und einen Jeep. Für den Diebstahl des Audi war der Angeklagte bereits in Hildesheim im September 2025 verurteilt worden. Das dortige Landgericht war zuständig, weil der Ort des Diebstahls - Nörten-Hardenberg - in Niedersachsen liegt.
Verteidigung sieht bereits abgeurteilte Tat
Der Verteidiger argumentierte, der Autodiebstahl und die spätere Tötung des Beamten seien als eine "prozessuale Tat" zu werten. Dieses "Herausnehmen" des Diebstahls des Autos sorge dafür, dass weitere Tatvorwürfe wie Mord nicht mehr erhoben werden könnten, führte der Verteidiger aus. Eine doppelte Bestrafung derselben Tat sei nicht zulässig.
Man habe mit einer solchen Argumentation gerechnet, sagte der Vorsitzende Richter zu den Ausführungen des Verteidigers. Er sehe jedoch keine einheitliche Tat. Zwischen Diebstahl und tödlichem Geschehen hätten mehrere Stunden gelegen, zudem habe sich der Vorfall weit entfernt vom ursprünglichen Tatort ereignet. Für eine abschließende Klärung des Antrags brauche die Kammer allerdings noch Zeit.
Tat hatte große Bestürzung ausgelöst
Seit Mittwoch muss sich der polnische Staatsangehörige dem Gericht wegen des Vorwurfs des Mordes stellen. Laut Anklage soll der Mann mit hohem Tempo vor Polizeifahrzeugen geflüchtet sein. Während eines Überholvorgangs soll er den Polizeibeamten erfasst haben, als dieser gerade einen sogenannten Stop-Stick - eine Art Nagelgürtel - auf die Fahrbahn legen wollte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe mit der Tat verdecken wollen, dass er als Mitglied einer Autoschieber-Bande an einem Diebstahl beteiligt war. "Verdeckungsabsicht" gilt juristisch als ein Mordmerkmal. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage angesetzt.
Die Tat bei Lauchhammer hatte große Bestürzung ausgelöst. Vor wenigen Tagen wurde ein Gedenkstein für den getöteten sächsischen Polizisten Maximilian Stoppa aufgestellt. Auch zum Prozessbeginn war der Sitzungssaal gut gefüllt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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