
Der Richter hat die im Fall Fabian wegen Mordes angeklagte Frau mit widersprüchlichen Aussagen zu ihren Sprachnachrichten an Bekannte und ihrer Internetsuche konfrontiert. So habe sie einem Bekannten am Tag des Verschwindens von Fabian auf das Band gesprochen, der Junge sei wegen Bauchschmerzen zu Hause geblieben. Woher habe sie zu der Zeit schon davon gewusst, wollte Richter Holger Schütt wissen. "Das wirkt auffällig", sagte er.
Die Angeklagte gab zunächst an, vom Kindesvater davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Schütt wies die Aussage als unglaubwürdig zurück. Die Angeklagte habe erst später mit dem Kindesvater telefoniert. Daraufhin änderte sie während der Verhandlung ihre Aussage und behauptete, im Internet davon erfahren zu haben.
Auch eine Internetsuche der Angeklagten kurz nach der Tat dazu, ob Wildschweine tote Menschen fressen, machte den Richter misstrauisch. Wozu habe sie das wissen wollen, fragte er. Genaue Erklärungen dazu konnte sie nicht abgeben.
Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat ab. Die Verhandlung soll am 15. September fortgesetzt werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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