
Der straffällig gewordene, portugiesische Rapper 18 Karat darf nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in sein Heimatland abgeschoben werden. Seine Beschwerde gegen einen gleichlautenden Beschluss der ersten Instanz sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht in Münster mit.
Demnach befindet sich der Deutschrapper aktuell in Strafhaft. Die Stadt Dortmund hatte ihm per Verfügung das EU-Freizügigkeitsrecht entzogen, ihn zur Ausreise aufgefordert und seine Abschiebung nach Portugal angeordnet. Sein Eilantrag dagegen war am Freitag bereits vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert.
Anwältin: Rapper rechnet mit umgehender Abschiebung
Seine Anwältin Lisa Grüter teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass ihr Mandant davon ausgehe, in Kürze abgeschoben zu werden. "Die Umsetzung der OVG-Entscheidung in Form der sofortigen Abschiebung meines Mandanten Ivo Vieira Silva aus der Haft ist ein rechtsstaatliches Armutszeugnis", so Grüter. Statt eines geplanten Ausgangs zu seiner Familie sei er in der JVA festgehalten worden. Ihm sei gesagt worden, dass er noch in der Nacht abgeschoben werden solle, sagte Grüter unter Berufung auf die Frau von 18 Karat, der den bürgerlichen Namen Ivo Vieira Silva trägt.
Für die Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland gebe es "zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung", hatten bereits die Richter in Gelsenkirchen ausgeführt. Er habe kiloweise mit Drogen gehandelt – die Folgen dieser Art illegalen Betäubungsmittelhandels seien schwerwiegend für die Gesellschaft. Zudem sahen die Richter konkrete Wiederholungsgefahr: Der Kläger habe sich nicht ersichtlich aus dem Netzwerk gelöst, in dem er die Taten begangen habe.
Zuerst Charterfolge, dann Verurteilung
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Argumentation an. Sein Einwand, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind, sei nicht geeignet, die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten infrage zu stellen.
Der Rapper aus Dortmund gilt seit seinem Debütalbum vor zehn Jahren "FSK 18 Brutal" als feste Größe im Deutschrap und hatte seither zahlreiche Chart- und Streamingerfolge ("Verliebt in einen Gangster 2" oder "Narco Trafficante") erzielt. Wegen verschiedener Drogendelikte war er am 19. Dezember 2022 vom Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die er aktuell noch verbüßt.
Rapper setzte auf Haftentlassung auf Bewährung
Laut seiner Anwältin Grüter war der Musiker zuletzt im offenen Vollzug untergebracht und hätte in zwei Wochen seine Ausbildung zum Maler und Lackierer abgeschlossen. In einigen Wochen hätte geprüft werden sollen, ob seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. "Diese Entscheidung hätte aus meiner Sicht vorgehen müssen", so Grüter. Eine Abschiebung aus der Haft bringe zahlreiche Nachteile mit sich – unter anderem eine erheblich längere Wiedereinreisesperre.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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