
Nach einer rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes hat das Landgericht Augsburg die Gefängnisstrafen für die Eltern bestätigt. Der leibliche Vater des heute sieben Jahre alten Jungen muss nach einem früheren Urteil des Augsburger Amtsgerichtes drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.
Nachdem beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatten, verwarf das Landgericht nun die Berufungsanträge. Die im vergangenen Sommer vom Amtsgericht ausgesprochenen Strafen seien angemessen, sagte Richterin Caroline Hillmann.
Kind wurde gefesselt und eingesperrt
Beide Angeklagten hatten den Buben im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, mit Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt. Zudem wurde dem Kind wiederholt Essen und Trinken verweigert.
Nachdem die Angeklagten vor dem Amtsgericht Teilgeständnisse abgelegt hatten, gaben sie die Taten im Berufungsverfahren umfassend zu. Dies reiche aber nicht, um die Strafen für den 33 Jahre alten Vater und die 35 Jahre alte Stiefmutter zu reduzieren, sagte die Vorsitzende der Jugendschutzkammer.
Bub hat nach Martyrium schwere psychische Probleme
Die Richterin zählte zahlreiche Punkte auf, die gegen das Ehepaar sprächen. Insbesondere betonte sie die gravierenden psychischen Probleme, die der Sohn infolge der Taten habe. Das Gericht merkte auch kritisch an, dass der wegen Misshandlung seines Kindes in Untersuchungshaft sitzende Vater einen Rechtsstreit eingeleitet habe, um das Sorgerecht für seinen Jungen zurückzubekommen. Dieser habe weiterhin "große Angst vor seinem Vater", dass der ihn nach der Haft zu sich hole, betonte Hillmann.
Sohn konnte aus Elternhaus flüchten
Die leibliche Mutter des Sohnes war gestorben, als das Kind vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater eine neue Frau kennen, die er heiratete. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen, die sich etwa ein Jahr hinzogen.
Schließlich konnte der Bub aus dem Elternhaus fliehen. Er wurde im Januar 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg leicht bekleidet von einer Zeugin auf einer Landstraße aufgelesen. Das Jugendamt brachte ihn in einer Kinderwohngruppe unter, die Eltern kamen in U-Haft.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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