
Im Sorgerechtsstreit um das Baby des Verdächtigen von Stade hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Beschwerde der Eltern zurückgewiesen. Die Mutter hat weiter kein Aufenthaltsbestimmungsrecht und kein Recht zur Gesundheitssorge, wie eine Sprecherin des OLG mitteilte. Außerdem darf die Frau keine Angelegenheiten mehr für ihr Kind bei Behörden regeln.
Ermittler gehen davon aus, dass der Sorgerechtsstreit das Motiv für die tödlichen Schüsse in der Mutter-Kind-Einrichtung in Stade war. Der Vater des Babys soll dort sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe erschossen haben. Er nahm sich anschließend im Gefängnis das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung.
Worum es vor Gericht geht
In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge den Eltern die Rechte entzogen und angeordnet, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade unterkommen sollen. Beide Elternteile wollten das nicht akzeptieren und legten Beschwerde ein - jedoch ohne Erfolg.
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts, die inzwischen nur noch die Mutter betrifft. Allerdings handelt es sich um eine erste Entscheidung in einem Eilverfahren. In einem weiteren Verfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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