
Zwei Tage vor dem Urteil im Mordprozess gegen einen Palliativarzt in Berlin hat der Angeklagte sich erneut bei den Hinterbliebenen entschuldigt. "Ich habe Menschen getötet. Darum verzweifele ich an mir selbst", sagte der promovierte Arzt zum Abschluss des Prozesses. Er beginne erst jetzt, das "Ausmaß des Leidens" zu verstehen. Das Landgericht Berlin will am Mittwoch (13.00 Uhr) sein Urteil sprechen.
Die Staatsanwaltschaft hat nach fast einjähriger Verhandlung die Höchststrafe für den 41-jährigen Deutschen gefordert. Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte Ankläger Philipp Meyhöfer, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen. Zudem forderte er ein lebenslanges Berufsverbot für den promovierten Mediziner.
Lange geschwiegen
Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Als jüngstes Opfer führt die Anklage eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten "Leid und Siechtum" zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Er wolle Verantwortung für seine Taten übernehmen, so der Angeklagte weiter.
Arzt kündigt Aussage zu weiteren Vorwürfen an
Er steht im Verdacht, weitaus mehr Patienten getötet zu haben. Parallel zum Prozess ermittelt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen. Mit Blick darauf kündigte der Arzt in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht an: "Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen".
Vorstellung, Leid zu lindern
Den Mediziner erwartet eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das ist auch seinen Verteidigern klar. Sie beantragten jedoch, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen, noch Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen. Sein Mandant habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt, so Rechtsanwalt Christoph Stoll. Er habe in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern, ergänzte seine Kollegin Ria Halbritter. Ein Hang zum Töten sei nicht belegt.
Angesichts der Taten sei es ausgeschlossen, dass der Angeklagte jemals wieder als Arzt arbeiten werde, so die Verteidigerin. Er werde die Approbation nie wieder bekommen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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