
Am Landgericht in Halle (Saale) ist der Prozess gegen einen Mann eröffnet worden, der seine Lebensgefährtin angezündet haben soll. Während eines Streits im August vergangenen Jahres soll er seine 47 Jahre alte Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels im Süden Sachsen-Anhalts mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben, um sie langsam und qualvoll zu töten, wie es in der Anklage hieß. Der Mann aus Polen bestritt die Vorwürfe gegen ihn.
Der 45 Jahre alte Angeklagte spricht kaum Deutsch und äußerte sich am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger zu dem Vorfall. Er habe seine Lebensgefährtin nicht absichtlich übergossen und "weder absichtlich noch unabsichtlich angezündet".
Angeklagter: Partnerin hat sich selbst angezündet
Weiter gab der Angeklagte an, am Tag des Vorfalls mit seiner Partnerin morgens aufgestanden zu sein, anschließend seien sie unter anderem einkaufen gewesen und hätten Besuch gehabt. Im Laufe des Tages habe er immer wieder Alkohol getrunken und sich am Abend "betrunken gefühlt".
Am späten Abend, nachdem der Besuch gegangen sei, hätten er und seine Partnerin weiter Alkohol getrunken. Im Laufe des Abends sei die Frau versehentlich von ihm mit einer brennbaren Flüssigkeit, vermutlich purem Alkohol, übergossen worden, als er einen Tisch habe abräumen und damit saubermachen wollen. Kurz danach habe die Frau eine Zigarette rauchen wollen und sich dabei selbst angezündet.
Frau hatte Kinder und Ehemann in Polen
Die 47-Jährige war Angaben des Gerichts zufolge einige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus gestorben. Sie hatte schwere Verbrennungen erlitten, vor allem im Gesicht. Während einer Operation habe sie einen Schock erlitten.
Der Angeklagte sagte auch aus, dass er seit ungefähr neun Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen gewesen sei. Sie hätten sich bei der Arbeit in einem großen Fleischverarbeitungsbetrieb kennengelernt. Seine Partnerin habe Kinder und einen Ehemann in Polen gehabt, die sie regelmäßig besucht habe. Der Ehemann habe nichts von der Beziehung zwischen seiner Frau und dem Angeklagten gewusst, sagte er. Seine Partnerin habe ihm gesagt, dass sie sich scheiden lassen wolle.
Der Angeklagte hat eigenen Angaben nach ebenfalls ein Kind. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bis zur rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht hatte zunächst fünf Verhandlungstage bis zum 28. Januar angesetzt. Unter anderem sollen im Laufe des Prozesses Polizeibeamte aussagen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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