
Im neuerlichen Prozess zum gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren hat der Angeklagte zunächst nichts zu den Vorwürfen gesagt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg nach dem ersten Verhandlungstag mit, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.
Der 59 Jahre alte Angeklagte soll als 17-Jähriger die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart).
Fall zieht sich schon ewig hin
Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, wenn auch vor einer anderen Kammer.
Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben 26 Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt. Da der Deutsche zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren hinter verschlossenen Türen statt. Im ersten Prozess gegen den Mann im Jahr 2024 hatte das Gericht noch Journalisten zu der Verhandlung zugelassen. Dieses Mal wurden entsprechende Anträge der Medien ohne Begründung abgelehnt.
Verteidiger bemängelt fehlende Beweise
Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sagte 2024 in seinem Schlusswort, sein Mandant sei nicht zweifelsfrei verantwortlich für den Tod der Schülerin und daher freizusprechen. "Vielleicht war er dabei, aber ich habe meine Zweifel, ob er dann der Täter gewesen sein muss." Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht selbst zu den Vorwürfen geäußert; er will es laut Schrepfer aber nicht gewesen sein.
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gingen davon aus, dass Sabine vom Angeklagten auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof aus sexuellen Gründen gelockt wurde. "Es ist nicht bewiesen, dass es so war", sagte der Verteidiger hingegen.
Die 13-Jährige wurde minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt und erst zwei Tage nach der Tat gefunden.
Erziehungsgedanke in Jugendverfahren im Vordergrund
In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich. Alle Straftaten außer Mord sind so lange nach der Tat bereits verjährt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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