
Das Münchner Urteil gegen einen ehemaligen Dokumentarfilmer wegen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung eines Kindes in Brasilien ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten im Wesentlichen als unbegründet, wie das höchste deutsche Strafgericht mitteilte. (Az. 1 StR 169/26)
Das Landgericht München I hatte den damals 78-jährigen Mann im November 2025 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dem Gericht zufolge hatte der zur Tatzeit in Brasilien lebende Angeklagte ab Ende 2019 die zunächst elfjährige Nichte seiner damaligen Partnerin in mindestens 22 Fällen massiv sexuell missbraucht und seine Taten jeweils auf Video aufgezeichnet.
Täter verwies auf "Gepflogenheiten" in Brasilien
Die Aufklärung des Falles war einer Journalistin zu verdanken, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht betont hatte. Der Angeklagte, der einem psychiatrischen Gutachten zufolge nicht pädophil ist, hatte sich im Prozess mit den "Gepflogenheiten" in Brasilien verteidigt, wo Kindesmissbrauch an der Tagesordnung sei. "Ich hab sie einfach nicht als Kind gesehen."
In Brasilien sei gegen den Mann ein weiteres Strafverfahren anhängig, in dem er - bisher nicht rechtskräftig - in Abwesenheit zu 30 Jahren Haft verurteilt worden sei, so der BGH. Der Fall hatte auch in brasilianischen Medien hohe Wellen geschlagen. Dort wurde dem Deutschen vorgeworfen, er habe seine Arbeit als Reiseveranstalter genutzt, um Kunden bei Schiffstouren auf dem Amazonas und durch den Dschungel den Missbrauch von Minderjährigen zu ermöglichen.
Angeklagter hatte jahrelangen Missbrauch eingeräumt
In dem Münchner Prozess ging es aber nur um die Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin. Das in schwierigsten sozialen Verhältnissen aufgewachsene Mädchen ist heute 18 Jahre alt. Es war dem Deutschen von seinem Bruder und seiner teils im Gefängnis sitzenden Mutter gegen Zahlung von Geld überlassen worden. Den jahrelangen Missbrauch räumte der Angeklagte grundsätzlich ein.
Die Prüfung des Urteils durch den BGH habe mit Ausnahme einer fehlerhaften Bewertung der Konkurrenzen und eines Fehlers in der Strafzumessung - die aber keinen Einfluss auf die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe hätten - keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH. Das Verfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.
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