
Vier Jahre und sechs Monate Haft nach Jugendstrafrecht lautet das Urteil gegen einen 21-Jährigen, der im Juni vergangenen Jahres in Hürth bei Köln mit seinem Auto in eine Gruppe Grundschüler gefahren war. Dabei waren eine Zehnjährige und ein 25 Jahre alten Begleiter tödlich verletzt worden. Der Schuldspruch vor dem Landgericht Köln erging wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
"Das Maß an Sorgfaltswidrigkeit, das Sie begangen haben, war außergewöhnlich hoch", machte der Vorsitzende Richter in der rund einstündigen Urteilsbegründung deutlich. Außergewöhnlich hoch sei auch das durch die Tat verursachte Leid, das den Eltern, Geschwistern, Angehörigen und Mitschülern der Opfer widerfahren sei. "Ihre Tat hat eine gesamte Kleinstadt, die Stadt Hürth, in Schockstarre versetzt", sagte der Richter.
Das Gericht zeigte sich nach sieben Verhandlungstagen überzeugt, dass der Angeklagte mit bis zu 57 Kilometern pro Stunde bewusst über eine bereits seit vier Sekunden Rot zeigende Ampel gefahren sei. Dabei habe er, in Erwartung von möglichem Autoverkehr von links, in diese Richtung geschaut. Als er wieder nach vorn geschaut habe, habe die Schülergruppe sich bereits auf der Straße befunden. Eine Bremsung sei nicht mehr möglich gewesen. Der Angeklagte habe die Zehnjährige und den 25 Jahre alten Schul-Begleiter frontal erfasst. Beide starben wenige Tage nach dem Unfall an schweren Schädel-Hirn-Verletzungen.
Neben der Haftstrafe sprach das Gericht auch noch eine Führerscheinsperre von zwei Jahren und elf Monaten gegen den 21-Jährigen aus. Den Eltern und Geschwistern der beiden Todesopfer sprach das Gericht Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von 190.000 Euro zu.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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