
Eine 101 Jahre alte demente Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben - das Kölner Amtsgericht wies die Räumungsklage einer Immobiliengesellschaft ab. Die schwer an Demenz erkrankte Seniorin kann damit in ihrer Wohnung im Kölner Stadtteil Bickendorf bleiben, in der sie seit 1969 lebt, inzwischen mit ihrer sie pflegenden Tochter.
"Das ist für uns eine ganz große Erleichterung", sagte der Sohn der 101-Jährigen nach der Urteilsverkündung auf Nachfrage. Einen Umzug in eine andere Wohnung, "den hätte meine demenzkranke Mutter nicht überlebt. Das wäre das Todesurteil für sie gewesen", glaubt er. Mit dem Urteil habe man nun die Sicherheit, dass sie weiter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben könne.
Räumungsklage nicht ausreichend begründet
Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung weder auf das Alter noch den gesundheitlichen Zustand der 101-Jährigen ein, sondern wies die Räumungsklage wegen "formeller und materieller Bedenken" ab. Hintergrund der Klage ist die geplante Errichtung von Neubauten durch die Immobiliengesellschaft, unter anderem auch auf dem Grundstück, wo heute das Haus mit der Wohnung der 101-Jährigen steht.
Die Anwälte des Unternehmens hatten die Kündigung damit begründet, dass durch die Fortführung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie verhindert werde, was erhebliche Nachteile für das Unternehmen mit sich bringe. Die Anwälte hatten auch darauf verwiesen, dass den beiden Mieterinnen eine adäquate Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Wohnort angeboten worden sei. Auf dieses Angebot habe die Familie aber nie reagiert, weshalb Klage eingereicht worden sei.
Härtegründe nicht entscheidend für Klageabweisung
Aus Sicht des Gerichts hatte die Immobiliengesellschaft aber nicht ausreichend dargelegt, warum eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht möglich sein sollte. Zudem seien auch die vorgebrachten wirtschaftlichen Nachteile, die dem Unternehmen angeblich durch eine Fortführung des Mietverhältnisses entstünden, nicht ausreichend konkretisiert worden. "Deswegen kam es aus Sicht des Gerichts auch nicht auf die vorgetragenen Härtegründe aufseiten der Beklagten an", erläuterte die Richterin.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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