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Die deutsche Ärzteschaft beklagt regelmäßige Fälle von Übergriffen gegen Medizinerinnen und Mediziner. Nach einer Leser-Umfrage des "Deutschen Ärzteblatts" werden Ärztinnen und Ärzte immer wieder bedrängt oder angegriffen. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sagte der Deutschen Presse-Agentur dazu: "Wer Helferinnen und Helfer angreift, zerstört das Vertrauensverhältnis, auf dem medizinische Versorgung beruht, und gefährdet damit die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens."
Angriffe auf Beschäftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr müssten daher härter bestraft werden, forderte Reinhardt. Mit einer Leser-Umfrage rückt das "Ärzteblatt" als Branchenzeitung das Thema nun in den Fokus.
Zwei Drittel der 1.619 Befragten dieser Umfrage gaben an, bereits Gewalt im beruflichen Kontext erfahren zu haben. Das Blatt hatte von seiner Leserschaft wissen wollen, ob und in welchem Umfang sie selbst Opfer von Übergriffen geworden war. Heute will die Ärztekammer bei einer Pressekonferenz auf die Ergebnisse eingehen.
In den genannten Fällen waren die Angreifer den Angaben zufolge überwiegend alleine handelnde männliche Personen, die eine medizinische Einrichtung als Patienten oder Angehörige aufgesucht haben, fasst das "Ärzteblatt" zusammen.
Höhere Strafen geplant
Der Gesetzgeber will Ärztinnen und Ärzte künftig besser durch höhere Strafen schützen. Konkret sollen sie in besondere Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden, hatte das "Ärzteblatt" im Dezember unter Berufung auf einen Referentenentwurf berichtet. Das soll auch für Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden gelten.
Demnach sieht das Bundesjustizministerium einen neuen Paragrafen 116 im Strafgesetzbuch vor. Tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden sollten den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte. Vorgesehen sind in einem Referentenentwurf Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Reinhard sagte: "So richtig und notwendig diese Maßnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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