
Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft geht im juristischen Streit um eine ARD-Berichterstattung in die nächste Instanz. Der Dachverband will eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg anfechten und weitere Unterlassungsansprüche gegen den öffentlich-rechtlichen Sender erwirken. Zuvor hatte das Landgericht wesentliche Teile der "Sportschau"-Veröffentlichungen über Missstände bei der DESG für zulässig erklärt (Az. 320 O 133/26).
Der Verband hält dies einer Mitteilung zufolge für eine "unzutreffende Rechtsauffassung" und hofft, vor dem Oberlandesgericht Hamburg weitere Verbote gegen die ARD zu erwirken. "Wir werden in alle notwendigen Instanzen gehen, um unsere eindeutigen Beweise gegen diese falschen "Meinungen‘" richtig werten zu lassen", ließ sich DESG-Präsident Matthias Große in einer schriftlichen Stellungnahme zitieren.
Zu Beginn der Olympischen Winterspiele in Italien hatte ein "Sportschau"-Bericht über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der DESG und ein belastetes Verhältnis zwischen einigen Athleten und der Verbandsspitze für Aufsehen gesorgt. Bei einem Medientermin nach Olympia hatte die DESG-Führung zwei ARD-Journalisten mit einem Hausverbot belegt und heftige Kritik ausgelöst.
"Zulässige Meinungsäußerungen"
Die ARD hatte sich geweigert, eine vom Verband geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das Landgericht Hamburg wies das Begehren der DESG in vier Aspekten ab, in einem Fall muss die ARD ihre Berichterstattung korrigieren. Dabei geht es um die Dauer der Auszahlung von Prämien durch die DESG an Athletinnen und Athleten.
Das Gericht argumentierte, beim Rezipienten sei durch den ARD-Bericht der Eindruck entstanden, "dass in mehreren Fällen Prämien erst nach Ablauf von mehr als einem Jahr ausgezahlt worden seien". Dies stimme so nicht. "Unstreitig habe es in lediglich einem Fall einen Zeitablauf von mehr als einem Jahr gegeben, bis eine Prämie ausgezahlt worden sei", stellte das Hamburger Landgericht fest.
In den anderen strittigen Aspekten bestehe hingegen kein Unterlassungsanspruch gegen die ARD. "Insoweit handele es sich um zulässige Meinungsäußerungen", entschied das Gericht.
"Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg sind die Einlassungen des DESG-Präsidenten im Nachgang sowie die Tatsache, dass zwei ARD-Journalisten von einer Pressekonferenz des Verbandes ferngehalten wurden, erst recht kritikwürdig", hatte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky gesagt. Dagegen sind für DESG-Chef Große laut Verbandsmitteilung die "gerichtlich getroffenen Entscheidungen wichtige Teilerfolge auf dem Weg zur vollständigen Wahrheit".
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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