
Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten beginnt am Freitag in Braunschweig (10.00 Uhr) ein neuer Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld. 30 Hinterbliebene haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet, hieß es in einer Ankündigung vom Landgericht in der niedersächsischen Stadt.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Nach Überzeugung der Kläger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden, wie der Gerichtssprecher aus Braunschweig erläutert. Das Zivilverfahren wird dort verhandelt, weil die Kläger ihre Forderungen an den Staat richten, der in diesem Fall vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig vertreten wird.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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