
Der Videoassistent hätte vor der Gelb-Roten Karte für den Schweizer Nationalspieler Breel Embolo im WM-Viertelfinale gegen Argentinien aus Sicht der internationalen Regelhüter nicht eingreifen dürfen.
Schiedsrichter João Pinheiro hatte in der Partie beim Stand von 1:1 nach einem Zweikampf zuerst auf Foul von Leandro Paredes an Embolo entschieden und den Argentinier mit Gelb verwarnt. Auf Hinweis des Videoassistenten schaute sich der portugiesische Unparteiische die Szene erneut an, nahm die Karte zurück und zeigte Embolo stattdessen Gelb-Rot wegen einer Schwalbe.
Das Schiedsrichter-Team berief sich dabei auf eine Regelklausel, in der es um Verwechslungen von Spielern geht. Das hätte es in diesem Fall aus Sicht des International Football Association Board (Ifab) nicht tun sollen. Argentinien siegte letztendlich mit 3:1 nach Verlängerung.
VAR-Protokoll wird überprüft
"Eine Gelbe Karte (Verwarnung), bei der es sich nicht um eine zweite Gelbe Karte handelt, kann nur überprüft werden, um den Spieler zu identifizieren, der das geahndete Vergehen begangen hat; das Vergehen selbst kann nicht überprüft oder geändert werden", stellte das für internationale Fußballregeln zuständige Ifab nun klar.
Die Art und Weise, wie die Klausel in diesem Fall und auch schon zuvor im Gruppenspiel der USA gegen Paraguay angewendet worden war, sei bei der WM "positiv aufgenommen" worden, teilte das Ifab mit. Sie werde in die Überprüfung des Protokolls für den Videobeweis einbezogen. Sie dürfe jedoch erst nach Abschluss dieser Überprüfung angewendet werden.
UEFA: Videoassistent "soll das Spiel nicht neu pfeifen"
Die UEFA begrüßte die Erläuterungen der Regelhüter. Die Europäische Fußball-Union bekräftigte nach einem Treffen der Schiedsrichterchefs ihrer Mitgliedsverbände, dass der Videoassistent nur bei eindeutigen und offensichtlichen Fehlern eingreifen dürfe. "Der VAR soll das Spiel nicht neu pfeifen, sondern ist eine unverzichtbare Unterstützung für die Schiedsrichter, die im Mittelpunkt aller Entscheidungsfindung stehen müssen", heißt es in einer Mitteilung.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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