
Fußball-Fans können sich auch während der diesjährigen Weltmeisterschaft auf Public-Viewing-Veranstaltungen freuen. Das Bundeskabinett hat in Berlin die nötigen Ausnahmen von den normalerweise geltenden Lärmschutzregeln beschlossen. Damit werden öffentliche Übertragungen von Spielen auch nach 22 Uhr möglich - falls die Länder im Bundesrat auch noch zustimmen. Davon ist aber auszugehen.
Entscheidung liegt vor Ort
"Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, dass Public-Viewing-Veranstaltungen trotz Zeitverschiebung genehmigt werden können – hoffentlich sogar bei einem Finale am 19. Juli mit deutscher Beteiligung", erklärte der für Lärmschutz zuständige Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD).
Die Fußball-Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis 19. Juli in Kanada, Mexiko und den USA statt. Die Behörden vor Ort müssen bei ihren Entscheidungen zum Public Viewing zwischen dem öffentlichen Interesse an der Übertragung der Spiele und dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft in Bezug auf Lärm abwägen. Vergleichbare Verordnungen gab es den Angaben zufolge seit der Fußball-WM 2006.
Besonders viele Spiele in der deutschen Nachtzeit
Anders als bei früheren Events sei der Anteil der Spiele, die während der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch, erklärte das Umweltministerium. Als Nachtzeit gelte in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die vier häufigsten Anstoßzeiten seien 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und Mitternacht (9 Spiele).
Die drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen demnach um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Das Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 starten um 21 beziehungsweise 23 Uhr.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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