
Nachdem ein vermisster Achtjähriger in Frankfurt wohlbehalten wieder gefunden worden ist, laufen Ermittlungen gegen seine Mutter. Die Frau gelte als Beschuldigte und werde nun befragt, sagte ein Polizeisprecher. Was genau ihr vorgeworfen wird und warum sie kein Sorgerecht für ihren Sohn hat, ließ der Sprecher offen.
Der Junge war am späten Freitagabend unversehrt in einem Wohnhaus im südhessischen Heppenheim, rund 60 Kilometer von Frankfurt entfernt, angetroffen worden, wie die Polizei mitgeteilt hatte. "Er war im Beisein seiner Mutter, die dort bei einem Bekannten untergekommen war", hieß es in der Mitteilung.
Der Junge wurde wieder in die Obhut des Jugendamtes übergeben, in der er sich seit einigen Monaten befand. "Alle Beteiligten sind erleichtert und froh, dass der kleine Noah wieder in Sicherheit ist", sagte der Sprecher des Sozialdezernats in Frankfurt.
Intensive Suche in Frankfurt
Die Mutter durfte in ihre Wohnung zurückkehren. Der Achtjährige war zuletzt am Mittwochmorgen an seiner Schule gesehen worden. Er war von einem Fahrdienst an der Schule abgesetzt worden, aber nicht im Unterricht erschienen.
Am Donnerstag hatte die Polizei die Suche nach ihm ausgeweitet. Ein Hubschrauber war im Einsatz, am nur wenige hundert Meter entfernten Main suchte die Wasserschutzpolizei. Die Schule war mehrmals erfolglos durchsucht worden, auch an seinen bekannten Anlaufstellen wurde das Kind nicht aufgefunden.
Der Achtjährige war seit Herbst in der Obhut des Jugendamtes
Am Freitag waren die Ermittlungen im familiären Umfeld intensiviert worden. Am Nachmittag teilte die Polizei mit, dass sie davon ausgeht, dass Noah mit seiner Mutter unterwegs sei. Der Aufenthaltsort von Mutter und Kind war aber zunächst unklar. Die Polizei konzentrierte ihre Suche auf das Rhein-Main-Gebiet und bat die Bevölkerung um weitere Hinweise.
Der Achtjährige lebte seit Herbst 2025 nicht mehr bei seiner Familie. Er befand sich seitdem nach Angaben der Stadt Frankfurt in Obhut des Jugendamtes – und war in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche untergebracht. Dem sei ein richterlicher Beschluss vorausgegangen. Diese Maßnahme bedeutet die vorübergehende Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Das Jugendamt ordnet dies an, um das Kindeswohl sicherzustellen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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