
Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Das sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände jetzt bis zum 10. Juli Stellung nehmen können. Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren sind außerdem für Kinder ab 14 Jahren geplant. Sie sollen sich, sofern sie dies wünschen, aktiv an Verfahren beteiligen können, die sie selbst betreffen.
Schnellere Scheidung
Vor einer Scheidung muss bisher grundsätzlich das sogenannte Trennungsjahr eingehalten werden. Das heißt, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, damit die Scheidung beantragt werden kann. Es gibt zwar jetzt schon eine Härtefallscheidung bei schwerwiegenden Verfehlungen eines Ehepartners. Doch hier den Nachweis zu führen, benötigt auch Zeit. Jetzt soll klargestellt werden, dass in der Regel von einer unzumutbaren Härte auszugehen ist, wenn ein Ehepartner denjenigen, der die Scheidung beantragt, vorsätzlich verletzt oder auch ein im Haushalt lebendes Kind.
Neuer Wohnort soll geheim bleiben können
Um von Gewalt betroffene Elternteile und ihre Kinder keinem unnötigen Risiko auszusetzen, sollen Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, stattfinden. Denn das lässt womöglich Rückschlüsse auf den neuen Wohnort von Kind und Ex-Partner zu. Wer Opfer von Partnerschaftsgewalt wurde, soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können, dass das Verfahren am Gericht des früheren Aufenthaltsorts des Kindes geführt wird.
Stärkere Stellung des Kindes im Verfahren
Kinder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sollen nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einem Verfahren, das sie direkt betrifft oder in sonstigen Angelegenheiten, in denen sie vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden sollen, ihre Rechte, falls sie dies wünschen, ohne Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters wahrnehmen können. Das bedeutet auch, dass das Kind Einblick in alle Unterlagen erhält, die das Verfahren betreffen. Das können Ausführungen der Eltern sein, aber auch Schriftsätze von Sachverständigen oder des Jugendamts.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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