
Nachdem er seine Nachbarin mit einem Fleischerbeil attackiert und schwer verletzt haben soll, ist ein Mann aus dem Weimarer Land wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Acht Jahre Freiheitsstrafe hielt die zuständige Kammer am Landgericht Erfurt für Tat und Schuld angemessen.
"Nichts Böses ahnend" sei die damals 62-Jährige zur Mittagszeit an einem Novembertag vergangenen Jahres allein in den Keller des Hauses in Mellingen gegangen, um Wäsche aus dem Trockner zu holen. Dann sei der heute 52-jährige Angeklagte ihr mit einem Fleischerbeil aus seiner Küche gefolgt, führte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen den Tathergang aus Sicht der Kammer aus.
"In Horrorfilm-Manier bearbeitet"
Dort habe der zur Tatzeit stark betrunkene Angeklagte mit dem zum Zerteilen von Knochen geeigneten Werkzeug mehrere wuchtige Schläge auf den Kopf des Opfers getätigt. "In Horrorfilm-Manier" habe er die arglose Frau bearbeitet, die dabei laut schrie. Von ihr abgelassen habe der Mann, weil er annahm, die Frau sei tot.
Dabei soll der Mann nicht nur heimtückisch, sondern aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben: Der Grund für die Tat lag laut Urteilsbegründung einzig und allein darin, dass er sich darüber geärgert habe, dass die Nachbarin seiner Auffassung nach absichtlich die Haustüre laut zugeschlagen habe.
"Es war eine eiskalte Tat", so von Hagen. Er habe keinerlei Gefühle weder im Vorfeld noch währenddessen oder im Nachgang gezeigt. Es sei ihm um nichts anderes als die Tötung der Nachbarin gegangen.
Opfer noch schwer gezeichnet
Das Opfer sei noch immer schwer traumatisiert und auch körperlich noch von der Tat gezeichnet. Es werde noch einige Zeit ins Land gehen, bis sie den "Horrorfilm, den sie erleben musste" einigermaßen verarbeitet habe, so die Einschätzung des Vorsitzenden Richters.
Der Angeklagte selbst verfolgte die Urteilsbegründung teilnahmslos. Bei seiner Einlassung hatte der Mann angegeben, dass er sich wegen des Alkohols nicht mehr an die Tat erinnern könne. Seine Täterschaft leugnete er aber nicht.
Keine Entziehungsanstalt
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor beantragt, den Angeklagten wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. Die Nebenklage hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Vier Jahre hatten dagegen die Verteidiger beantragt, wobei auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ins Spiel gebracht worden war. Letzteres sah die Kammer bei dem schwer alkoholabhängigen Mann für wenig erfolgversprechend. So habe er selbst angegeben, dass er sich ein Leben ohne Alkohol nicht vorstellen könne und wolle, sagte von Hagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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