
Vier Kinder sind in einer Wohngruppe über neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.
"Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt", sagte die Vorsitzende Richterin. Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.
Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.
Mit Überforderung kam Gewalt
Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Landkreis Oberhavel). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt - hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt.
Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen. Die Kinder hätten so nicht untergebracht werden dürfen, heiß es im Urteil.
Als die Wohngruppe eröffnet wurde, sei der Angeklagte "hoch motiviert und mit guter Absicht eingestiegen". Doch bald sei er in eine Überforderungssituation gekommen - "es war anstrengend und es hat nicht lange gedauert, dass Gewaltvorfälle begannen". Der Angeklagte sei ein Machtmensch, er habe die Regeln bestimmen wollen. Das Erleben alltäglicher körperlicher und psychischer Gewalt habe zu Entwicklungsstörungen bei zwei der vier Kinder geführt.
Akten blieben jahrelang liegen
Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet. Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert - "die Akten lagen rum". Wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erklärte das Gericht vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt.
Im Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. Er habe damit das Verfahren für die Kinder vereinfacht - "sie mussten sich im Prozess nicht einer langen Befragung stellen". Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, allerdings keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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