
Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hält es für unwahrscheinlich, dass der mutmaßliche Mörder der angehenden Krankenschwester Maria Köhler im Affekt gehandelt hat. So sei zum einen der wahrscheinliche Auslöser der Gewalttat - die neue Beziehung des Opfers mit einem anderen Mann - nicht banal gewesen, gab eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg die Aussage des Sachverständigen wider.
Zudem spreche das Verhalten des Angeklagten nach der Strangulation der 19-Jährigen am 30. Juli 1984 gegen eine Straftat in einem starken, meist plötzlich auftretenden Gefühlszustand. Der damals 25-Jährige hatte sich nach dem Tod seiner Ex-Freundin Maria Köhler einen Koffer gekauft und war per Flugzeug von Frankfurt/Main aus in die Türkei geflohen.
Nach Angaben der Sprecherin geht Volz auch nicht von einer Schuldunfähigkeit des Verdächtigen aus, auch nicht von einer verminderten.
Prozess auf der Zielgeraden
Der heute 67 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessauftakt gestanden, die angehende Krankenschwester in ihrem Zimmer im Schwesternwohnheim nach einem Streit getötet zu haben. Es sei im Affekt geschehen, hatte seine Anwältin gesagt. Maria hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Partner, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten.
Wie die Gerichtssprecherin weiter sagte, berichtete eine DNA-Sachverständige des Landeskriminalamtes dem Gericht von den Ergebnissen der Untersuchung des Netzschals, mit dem das Opfer getötet worden sein soll. Demnach sei nur die DNA des Angeklagten auf dem Beweisstück gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte Maria heimtückisch ermordet hat - und aus Eifersucht auf den neuen Freund der 19-Jährigen. Zudem sei er rachsüchtig gewesen, weil die junge Frau ihn nicht habe heiraten wollen und er so keine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gehabt habe.
Dem staatenlosen Verdächtigen, der erst mehr als 40 Jahre nach der Gewalttat gefasst werden konnte, droht bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft. Alle anderen Straftaten wie Totschlag sind bereits verjährt. Plädoyers und Urteil sind für kommenden Montag geplant.
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