
Knapp fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt am 24. Juni in Zweibrücken der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Anders als die Staatsanwaltschaft, die den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Nach dem Stand der Ermittlungen und den vorliegenden Beweisen sehe man aktuell keine hinreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes, teilte das Gericht mit.
Faustschläge gegen Kopf und Schläfen
Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über mehr Sicherheit im Bahnverkehr ausgelöst. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte am 2. Februar in einem Regionalexpress hinter Landstuhl von dem 36 Jahre alten Zugbegleiter aufgefordert worden sein, seine Fahrkarte zu zeigen.
Der Mann habe erklärt, kein Ticket zu haben. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam er demnach nicht nach - woraufhin er aufgefordert worden sei, den Zug zu verlassen. Der 26 Jahre alte Grieche habe dem Zugbegleiter kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt, hieß es. Der Zugbegleiter starb am 4. Februar an Hirnblutung im Krankenhaus Homburg.
Strafrahmen von 3 bis zu 15 Jahren
"Nach der Aktenlage geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte den Geschädigten zwar körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen wollte, den Eintritt seines Todes jedoch nicht beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen hat", teilte das Gericht mit. Da die vorgeworfene Körperverletzung den Tod des Geschädigten verursacht haben soll, komme eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Der Tatbestand sehe einen Strafrahmen von 3 bis zu 15 Jahren Gefängnis vor.
Bisher sind in Zweibrücken sieben weitere Termine bis 9. Juli geplant.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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